|
REISEBEDINGUNGEN
An dieser Stelle möchten wir Sie
über die Allgemeinen Reisebedingungen informieren, welche die gesetzlichen
Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB ergänzen und die Grundlage des
Reisevertrages zwischen Ihnen - dem Reiseteilnehmer - und CHINAREISEN.DE
Inh. Dr. Ningmei Chen - dem Reiseveranstalter - bilden. Besondere Hinweise
und Abweichungen im Angebot oder in den jeweiligen Reiseausschreibungen
haben Vorrang.
1. Reiseanmeldung und Bestätigung Die Reiseanmeldung muss schriftlich
auf unserem Anmeldeformular erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem
Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre
eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Kann Ihre
Anmeldung angenommen werden, erhalten Sie von uns direkt eine schriftliche
Reisebestätigung. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die
schriftliche Bestätigung von uns zustande. Zusammen mit unserer
Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB.
2. Zahlungen Spätestens 10 Tage nach Erhalt unserer Reisebestätigung
und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB
ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch € 250,00 je
Reiseteilnehmer durch Überweisung zu leisten. Die Restzahlung ist, soweit im
Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 28 Tage vor
Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn
vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des
Sicherungsscheines fällig. Die Beträge für An- und Restzahlung ergeben sich
aus der Reisebestätigung bzw. aus den betreffenden Rechnungen.
Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Zahlungen an uns können
ausschließlich durch Überweisung vorgenommen werden. Die Reisedokumente (in
der Regel Daten Ihres elektronischen Tickets des gebuchten internationalen
Fluges und gegebenenfalls Abholnummer Ihrer DB Rail & Fly-Fahrkarte) werden
Ihnen ca. 10 Tage vor Reisebeginn, vorbehaltlich der zeitgerechten und
vollständigen Bezahlung des Reisepreises, per E-Mail mitgeteilt.
3. Versicherungen Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie die
Informationsbroschüre der Europäischen Reiseversicherung AG. Wir empfehlen
Ihnen dringend den rechtzeitigen Abschluss einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) oder eines Versicherungspaketes mit
RRV, Reise-Krankenversicherung, Medizinische Notfall-Hilfe,
RundumSorglos-Service, Reisegepäck-Versicherung und Verspätungs-Schutz.
4. Reiseprogramm und Leistungen Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise,
dem Reiseverlauf sowie aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor
Vertragsschluss jederzeit eine Änderung der Angaben zu erklären, über die
wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
5. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro
Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im
Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot
anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen. Die
in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch
im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson Sie können
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Wir
erheben folgende, pauschalierte Rücktrittsgebühren pro Person bei einem
Rücktritt
bis 60 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises,
bis 22 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
bis 8 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
bis zu einem Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises,
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des
Reisepreises.
Sie haben das Recht nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Umbuchung ist
grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und nachfolgender
Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies
mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie
mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Wir empfehlen Ihnen dringend,
Ihre Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungswünsche in Ihrem eigenen
Interesse und aus Beweisgründen schriftlich zu erklären.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nehmen Sie einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, in der
Regel 20% des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen
und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen
unbenommen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Wir können in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf
den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück, ein weitergehender Anspruch von Ihnen besteht nicht.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reisebeginn: Wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil
die uns im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden,
können wir bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten,
soweit wir die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten haben.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die
Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als
auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für
die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
10. Haftung des Reiseveranstalters
10.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Reiseausschreibung
angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht eine Änderung der Angaben
gemäß Ziffer 5 dieser Bedingungen erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für
Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten Dritter.
10.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
10.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen,
sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir
haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine
etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir
Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die ebenfalls in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11. Gewährleistung Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so
können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
erbracht wird. Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme
Ihnen nicht zuzumuten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit
Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wegen der Möglichkeit
des Ausschlusses und der Verjährung dieser Ansprüche sind die Ausführungen
unter Ziffer 13 unbedingt zu beachten.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese
verlangt haben, oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich
ist oder verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird, so können Sie im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung - kündigen.
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem
Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100 übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss
einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher
Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese
Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod
oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für
diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines
vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
13. Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung Sie
sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung bzw. der örtlichen Partneragentur, die in den Reiseunterlagen
bezeichnet ist, oder direkt bei uns, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten
die Mängelanzeige uns gegenüber unmöglich machen, zur Kenntnis zu geben. Ein
Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (vgl. Ziffer 11) besteht nicht,
soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Reiseleiter
sind nicht berechtigt, Anspräche anzuerkennen. Sie sind verpflichtet, bei
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran
mitzuwirken, evtl. Schänden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber
geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend
machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden sind. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Eine
Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter
an andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist
ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines
Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist gleichfalls unzulässig.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen Wir
stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die
Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch
unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
Bei Einreise direkt aus Europa nach China sind derzeitig keine Impfungen
vorgeschrieben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich
rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen, auch bezüglich des Thrombose-Risikos bei
Langstreckenflügen, informieren sollten. Ggf. sollte ärztlicher Rat
eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
15. Informationspflicht über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2115/05)
verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so
nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber
informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden
unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass
Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die "Black List" ist über die Website
http://ec.europa.eu/transport/air_portal/ abrufbar.
16. Kundenbezogene Daten Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß dem
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
17. Wichtige Informationen Auf die in unserer Website veröffentlichen
"Informationen für Chinareisende" wird zur Konkretisierung des
Vertragsinhalts ausdrücklich verwiesen.
18. Schlussbestimmungen Sämtliche Angaben in unserer
Reiseausschreibung entsprechen dem Stand wie in der jeweiligen
Reiseausschreibung angegeben. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber
den Angaben in unserer Reiseausschreibung sind bis zur Reisebestätigung
möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und
Irrtümern. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder
werden, so behalten alle übrigen Bedingungen dennoch ihre Gültigkeit und die
Wirksamkeit des Reisevertrages wird nicht beeinträchtigt.
19. Gerichtsstand Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter nur
an dessen Sitz in München verklagen.
20. Anwendbares Recht Es wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts
vereinbart.
Stand: November 2010
Reiseveranstalter:
CHINAREISEN.DE Inh. Dr. Ningmei Chen
Knorrstraße 83a, D-80807 München
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE187726337 |